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Gleichstellung

Die Welt von heute besteht zu annähernd gleichen Teilen aus Frauen und Männern.

Sollte die Gleichstellung beider Geschlechter in allen gesellschaftlichen Lebensbereichen nicht schon aus diesem einfachen Grund eigentlich etwas Natürliches und Selbstverständliches sein? Ist Gleichstellung ausgehend vom gleichen Wert jedes Menschen nicht in aller erster Linie eine Frage der Gerechtigkeit?

Fast jeder wird diese Frage spontan mit "Ja!" beantworten. Und dennoch ist die gesellschaftliche Realität eine andere. In der herrschenden Gesellschaftsstruktur bestimmt in der Regel nach wie vor der Mann die Norm und sind Frauen die Ausnahme.

Gleichstellung bedeutet, dass Frauen und Männer die selben Rechte, Pflichten und Chancen in allen wesentlichen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens haben. Das heißt: Gleichstellung ist immer Gleichstellung von Frauen und Männern, für Frauen und Männer und mit Frauen und Männern.

Gleichstellungspolitik ist ein Teil moderner Gesellschaftspolitik, sie fördert die Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern und schafft die Voraussetzung dafür, dass Partnerschaftlichkeit nicht nur als Grundprinzip für die Beziehung von Männern und Frauen im privaten und familiären Bereich, sondern auch in der Politik, der Wirtschaft, der Wissenschaft, den Medien usw. gilt.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat in seiner Verfassung die Gleichstellung von Frauen und Männern zum Staatsziel erklärt: "Die Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern ist Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Kreise sowie der anderen Träger der öffentlichen Verwaltung" (Art. 13 Verfassung Mecklenburg-Vorpommern).

Auf Grund des § 142 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie des § 7 der Hauptsatzung des Amtes Güstrow-Land ist der Amtsausschuss verpflichtet eine Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen. Diese wird für die Dauer von 5 Jahren bestellt. Die Gleichstellungsbeauftragte ist ehrenamtlich tätig. Sie ist in Ausübung ihrer Tätigkeit nicht an fachliche Weisungen gebunden, aber sie unterliegt der allgemeinen Dienstaufsicht des Amtsvorstehers.

Die Gleichstellungsbeauftragte hat die Aufgabe, zur Verwirklichung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern im Amt Güstrow-Land beizutragen. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere:

die Prüfung von Verwaltungsvorlagen auf ihre Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern und
Initiativen zur Verbesserung der Situation der Frauen im Amt.

Am 31.07.2019 hat der Amtsausschuss Frau Marita Breitenfeldt als Gleichstellungsbeauftragte des Amtes Güstrow-Land bestellt.

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